
Spontane Proteste gegen Willkür und Rechtsbruch in Dresden
nach Verhinderung des JN-Sachsentag
Viele Dresdner und die zahlreichen Touristen in der Elbmetropole staunten nicht schlecht, als ihnen an den verschiedensten Orten der Stadt protestierende Jugendliche begegneten. Hintergrund war das rechtswidrige Verhalten der Dresdener Behörden und der Polizei an diesem Tag.
Am 21. Juni sollte der 2. Sachsentag der Jungen Nationaldemokraten (JN) in Dresden stattfinden und unter dem Motto „Jugend braucht Perspektiven – Aktivismus statt Gleichgültigkeit!“ viele junge Leute versammeln und die klare politische Botschaft transportieren, daß die deutsche Jugend andere Ideale vertritt als BRD-Massenkonsum, Multi-Kulti-Fetischismus, Selbsthaß und wachsende pseudodemokratische Unfreiheit. Wie sehr das Motto „Aktivismus statt Gleichgültigkeit!“ an diesem Tag noch von Bedeutung sein würde ahnte wohl keiner der Anreisenden.
Vor Ort eingetroffen erhielten viele Teilnehmer widersprüchliche Aussagen von der Polizei und bekamen massenhaft Platzverweise. So wurde von Seiten der Polizei behauptet, die Veranstaltung sei „verboten“ worden. Tatsache ist, daß die Veranstaltung an sich nicht verboten wurde, sondern den Teilnehmern der Zutritt zu dem Grundstück verwehrt und alle Veranstaltungsbestandteile wie der Ausschank von Speisen und Getränken, der Auftritt der Musikgruppen etc. baurechtlich untersagt wurden. Angebliche „Rechtsgrundlage“ dafür war ein sogenannter Feststellungsbescheid der Stadt Dresden, der einen Tag vor der Versammlung von der Stadt Dresden erlassen wurde, obwohl die Anmeldung bereits seit mehr als drei Monaten der Stadt Dresden vorlag. Eine Versammlung, die nicht verboten ist, aber deren Durchführung mit der mißbräuchlichen Anwendung des Baurechts unterlaufen wird – so wird der Rechtsstaat zynisch ad absurdum geführt. Die rechtsmißbräuchliche Anwendung des Baurechts durch die Dresdener Stadtverwaltung und das Ausweichen der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts vor der eigentlichen Rechtsfrage, ob die im Grundgesetz garantierte Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit den Mitteln des Baurechts unterlaufen werden kann, wird rechtlich im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage noch überprüft werden müssen.
Nach dem undurchsichtigen Verhalten der Polizei versammelten sich spontan Hunderte meist junge Menschen in Dresden-Bühlau am Ullersdorfer Platz, wo der NPD-Fraktionsvorsitzende des Schweriner Landtags, Udo Pastörs, sich an die Teilnehmer richtete und über die desaströsen politischen Zustände in der BRD sowie über den Rechtsbruch und die Heuchelei der Behörden im Zusammenhang mit dem Sachsentag sprach.
Später versammelten sich zu einer Eildemonstration ca. 500 Menschen am Bahnhof-Neustadt und wollten ihren Protest gegen die Behinderung der Versammlung in Dresden-Pappritz kundtun. Auch hier hat die Polizei zunächst geltendes Versammlungsrecht gebrochen, indem sie die Teilnehmer widerrechtlich einkesselte und die Teilnehmer mit dem Einsatz von Reizgas unnötig provozierte. Daraufhin wurde auch diese Eildemonstration für beendet erklärt.
Spontan protestierte man dann gegen Polizei- und Behördenwillkür mit kreativen und sehr mobilen Protest überall in der Dresdner Neustadt und der touristenüberlaufenen Altstadt. Ein Protestzug mit ca. 500 Teilnehmern zog durch Dresden-Neustadt und die Altstadt. Die Protestierenden wurden erneut widerrechtlich auf dem Schloßplatz und der Augustusbrücke von der Polizei eingekesselt. Auf dem Schloßplatz sprach der Anmelder des Sachsentages und NPD-Landesvorstandsmitglied Andreas Storr über die Hintergründe und die Folgen des rechtswidrigen Handelns der Stadt Dresden und dem rechtsstaatlichen Versagen der Gerichte auf allen Ebenen zu den ca. 150 Aktivisten und zahlreichen anwesenden Touristen. Nach der Spontanrede wurden mehrerer Lieder gesungen, unter anderem erklang das Deutschlandlied. Bei dem Absingen des Deutschlandliedes, formal noch immer Nationalhymne der BRD und als solche auch Ausdruck von nationaler Würde, versuchte die Polizei durch Lautsprecherdurchsagen die Teilnehmer am Absingen des Deutschlandliedes zu hindern. Mit Rufen wie „Keine Gewalt“, „Wir sind friedlich, was seid ihr“ und „Wir sind das Volk“, wurde deutlich gemacht, daß es um einen friedlichen und rechtmäßigen Protest geht.
Zur rechtlichen Aufarbeitung und den spontanen Protesten meinte der ehemalige JN-Bundesvorsitzende Andreas Storr: „Im Zusammenhang mit der geplanten Durchführung des 2. JN-Sachsentages muß man von einer offenen Rechtsbeugung der Stadt Dresden sprechen. Eine städtische Behörde mißbraucht ihre Hoheit über Verfahrensabläufe und den rechtlichen Inhalt von Bescheiden dazu, um das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu unterlaufen. Das rechtsstaatliche Versagen liegt aber bei den sächsischen Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht, die den Rechtsbruch dadurch decken, daß sie sich mit den entscheidenden Rechtsfragen in der Urteilsfindung gar nicht mehr befassen, sondern sich auf das formale Recht und Verfahrensfragen zurückziehen. Gerade das Bundesverfassungsgericht, als Hüterin des Grundgesetzes, verzichtet darauf, die Normen des Grundgesetzes durchzusetzen, und schaut zu, wie eine städtische Behörde diese Normen unterläuft und aushöhlt. Es wird deutlich, daß der Rechtsstaat mehr und mehr durch einen Gesinnungsstaat ersetzt werden soll. Diese Entwicklung stößt offenbar auf immer weniger Widerstand selbst bei Gerichten, wo sich die Tendenz, bei politischen Prozessen nach der Gesinnung und nicht nach dem Recht zu entscheiden, immer deutlicher abzeichnet.
Die Tendenz, nationalen Deutschen immer stärker ihrer Rechte zu berauben, werden wir nicht still und schweigend hinnehmen und immer wieder auf die Demokratie- und Rechtstaatdefizite hinweisen. Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage werden wir versuchen, die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen der Stadt Dresden und der Polizei feststellen zu lassen. Der JN-Sachsentag wird auf jeden Fall nachgeholt.“
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